Treppenhausreinigung
Ihr Weg nach Oben!
Mit unserem Service sauber und sicher – jederzeit.
Das Treppenhaus ist das Aushängeschild Ihrer Immobilie – Kunden, Gäste und Mieter nehmen die Treppenbereiche beim Eintreten als erstes wahr. Umso wichtiger ist eine regelmäßige Reinigung, die ein makelloses Erscheinungsbild der Treppen- und Eingangsbereiche sicherstellt.
Wir übernehmen die professionelle Treppenhausreinigung für öffentliche, betriebliche und private Gebäude. Wir betreuen Ihre Objekte zuverlässig und fachkundig. Zählen Sie auf uns und unsere Erfahrung.
Treppenhausreinigung
Unsere Leistung
- Treppenhaus inkl. Geländer kehren und feucht wischen
- Aufzüge reinigen
- Fenster inkl. Rahmen reinigen
- Briefkästen u. Klingelanlagen reinigen
- Lichtschalter, Steckdosen, Heizkörper entstauben/abwischen
- Kellerflure, Gemeinschaftsräume kehren/wischen
- Laubengänge kehren
- Leeren von Mülleimern
- Bauzwischen- und Endreinigung
Umweltservice
Bischof Reinigung
So geht's
Gemeinsam besichtigen wir mit Ihnen das Objekt, für das Sie eine Treppenhausreinigung anfragen, legen nach Ihren Wünschen ein Leistungsverzeichnis an und vereinbaren den Reinigungsrhythmus. Anschließend erhalten Sie das Angebot zur regelmäßigen Treppenhausreinigung als Pauschalangebot, ohne versteckte Zusatzkosten inkl. Personalkosten, Materialeinsatz und Fahrtkosten. Unsere Mitarbeiter reinigen nun nach dem vereinbarten Leistungsverzeichnis regelmäßig und sicher Ihr Treppenhaus. Selbstverständlich hängen wir Reinigungspläne im Hausflur aus und gehen auf Sonderwünsche von Ihnen ein. Ob es die Einhaltung des Reinigungstages des Treppenhauses, der monatliche oder der vierteljährliche Reinigungsrhythmus der Allgemeinflächen ist, unsere Reinigungsteams sind für diese Aufgaben motiviert und mit Fachkompetenz ausgerüstet und freuen sich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.
Übrigens: Auch Bauzwischen- und Endreinigungen sowie Unterhaltsreinigungen, z. B. in Büros führen wir gerne und professionell aus! Sprechen Sie uns an
18 Jahre Erfahrung
- Gepflegter und sauberer Eingangsbereich
- Kontinuierliche, professionelle Reinigung
- Entlastung der Bewohner
- Image: Vermieter kümmert sich!
- Bessere Vermietbarkeit der Wohnungen
- Umlegbare, klare Kostenstruktur
Häufige Fragen
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Unser Außendienst Team stimmt mit Ihnen einen Besichtigungstermin ab, wir nehmen alle relevanten Daten auf und fotografieren das Objekt. Im Anschluss erstellen wir Ihnen Ihr Angebot, welches Sie nach wenigen Tagen erhalten.
Bundesweit! Auch außerhalb unserer Kernregionen werden wir gerne für Sie tätig. Sprechen Sie uns einfach an und wir prüfen gemeinsam Ihr Anliegen.
Die Kosten hängen vom Umfang der angefragten Leistungen, sowie der Häufigkeit der Reinigungstage im Monat ab. In jedem Falle erhalten Sie ein Pauschalangebot ohne versteckte Zusatzkosten. Einzelne Leistungen können individuell vereinbart werden.
Unser Reinigungsteam fährt nach einem festgelegten Tourenplan die Objekte an. Dabei wird das vereinbarte Leistungsverzeichnis genauso berücksichtigt, wie auch vorher festgelegte Reinigungstage und die Anzahl der Anfahrten im Monat. Mit unserer fachgerechten Ausrüstung kümmern wir uns anschließend um die ordnungsgemäße Reinigung von oben nach unten. Nach Abschluss der Reinigungsarbeiten zeichnen wir den Reinigungsplan ab und verschließen alle Türen und Fenster.
Ja, beispielsweise unseren Hausmeisterdienst, die Grünpflege oder auch die Graupflege.
Somit bekommen sie das komplette Paket der Reinigung und Grundstückspflege aus einer Hand.
Am Ende bauen alle unsere Dienstleistungen aufeinander auf und können beliebig kombiniert werden. Wie Bausteine greifen die Tätigkeiten ineinander, mit dem Ziel, kostenoptimiert und effizient Ihre Liegenschaften sauber und gepflegt erscheinen zu lassen.
Zur Sicherstellung einer gleichbleibend maximalen Qualität setzen wir ein internes Qualitätsmanagement ein, indem wir die Gesamtheit der durch uns betreuten Objekte von speziell dafür zuständigen Mitarbeitern in hoher Frequenz stichprobenartigen unangekündigten Kontrollen unterziehen lassen.
Zudem sind alle unsere Servicefahrzeuge mit einem GPS-System ausgerüstet, dessen Telematik Daten neben dem Flottenmanagement auch zum Nachweis der von uns geleisteten Anfahrten herangezogen werden können.
Die Kosten der Treppenhausreinigung sind als Kosten der Gebäudereinigung nach § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung (BetrVK) umlagefähig. Umlegen darf der Vermieter diese Kosten auf die Mieter aber nur dann, wenn das mietvertraglich so vereinbart wurde und keine andere Regelung im Mietvertrag oder der zum Mietvertrag gehörenden Hausordnung getroffen ist, wonach die Mieter selbst für die Treppenhausreinigung zuständig sind.