Grünpflege für Wohnimmobilien
Grünpflege leicht gemacht:
Nutzen Sie unseren „grünen Daumen“!
Grünanlagen bestimmen die Außenwirkung Ihres Hauses entscheidend mit. Nur wenn sie regelmäßig gepflegt werden, sorgen sie zusammen mit der Immobilie für einen positiven Gesamteindruck. BISCHOF UMWELTSERVICE ist Ihr verlässlicher Partner, wenn es um die Pflege und Instandhaltung Ihrer Grünanlagen geht. Auch im Bereich der Grün- und Gartenpflege können Sie sich auf die Qualität unseres Dienstleistungsangebotes verlassen.
Je nach Bedarf kommen bei uns moderne Maschinen zum Einsatz oder wir arbeiten manuell von Hand, um für Sie ein perfektes Ergebnis zu erzielen – kostengünstig und transparent!
Grünpflege
Unsere Leistung
- Rasenmäharbeiten
- Heckenschnitt
- Beet Pflege
- Laubentfernung
- Kehrarbeiten
- Grünschnitt nachweißlich Entsorgen
- Müllpicken in Grünanlagen
Grünpflege
Bischof Grünpflege
So geht's
Bei einer gemeinsamen Begehung legen wir das Leistungsverzeichnis fest, welches den Umfang der Tätigkeiten und den auszuführenden Rhythmus festlegt. Auf dessen Basis erstellen wir Ihnen ein Festpreis Angebot, transparent und fair. Anschließend fließt das Leistungsverzeichnis in den Tourenplan unserer Mitarbeiter ein und wir starten zum gewünschten Termin. Unsere Mitarbeiter verfügen über modernes Arbeitsgerät, angepasst an die jeweiligen Gegebenheiten. Wir kümmern uns selbstverständlich auch um die ordnungsgemäße Entsorgung des Grünschnitts und hinterlassen Ihnen eine gepflegte Grünanlage – Made by BISCHOF UMWELTSERVICE!
18 Jahre Erfahrung
- Gepflegte und saubere Grünanlagen
- Kontinuierliche, professionelle Pflege
- Zufriedene Mieter
- Entlastung des Hauswarts
- Image: Vermieter kümmert sich!
- Bessere Vermietbarkeit der Wohnungen
- Umlegbare, klare Kostenstruktur
Häufige Fragen
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Unser Außendienst Team stimmt mit Ihnen einen Besichtigungstermin ab, wir nehmen alle relevanten Daten auf und fotografieren das Objekt. Im Anschluss erstellen wir Ihnen Ihr Angebot, welches Sie nach wenigen Tagen erhalten.
Bundesweit! Auch außerhalb unserer Kernregionen werden wir gerne für Sie tätig. Sprechen Sie uns einfach an und wir prüfen gemeinsam Ihr Anliegen.
Die Kosten sind vom Umfang unserer Dienstleistung abhängig. Die Anzahl der vereinbarten Tätigkeiten, sowie die Ausführungsintervalle im Leistungskatalog bestimmen den finalen Betrag. Im Angebot erhalten sie einen monatlichen Pauschalpreis, den wir je Wohnung umlegen, damit sie dies direkt kalkulieren können.
Sobald im Frühjahr das Gras und Unkraut wächst, startet unsere Arbeit an ihren Grünflächen.
In der Regel mähen wir mit einem Aufsitzmäher, der das Schnittgut direkt auffängt (Witterungsbedingt muss dies zeitweise auch liegen bleiben). In ihren Beeten entfernen wir das Unkraut oder auch Unrat. Im Herbst, wenn die Blätter fallen entfernen wir für sie das Laub vom Rasen, den Beeten und den Gehwegen. Schnittgut wie auch Laub wird von uns fachgerecht entsorgt.
All diese Arbeiten können wir im Leistungskatalog festhalten.
Ja, beispielsweise unsere Hausmeisterdienste, die Graupflege oder auch die Treppenhausreinigung. Somit bekommen sie das komplette Paket der Reinigung und Pflege aus einer Hand. Auch der Sperrmüllservice, oder das Abfallmanagement sind mögliche Optionen.
Am Ende bauen alle unsere Dienstleistungen aufeinander auf und können beliebig kombiniert werden. Wie Bausteine greifen die Tätigkeiten ineinander, mit dem Ziel, kostenoptimiert und effizient Ihre Liegenschaften sauber und gepflegt erscheinen zu lassen.
Zur Sicherstellung einer gleichbleibend maximalen Qualität setzen wir ein internes Qualitätsmanagement ein, indem wir die Gesamtheit der durch uns betreuten Objekte von speziell dafür zuständigen Mitarbeitern in hoher Frequenz stichprobenartigen unangekündigten Kontrollen unterziehen lassen.
Zudem sind alle unsere Servicefahrzeuge mit einem GPS-System ausgerüstet, dessen Telematikdaten neben dem Flottenmanagement auch zum Nachweis der von uns geleisteten Anfahrten herangezogen werden können.
Die Kosten der Grünpflege sind als Kosten der Grundstücksreinigung nach § 2 Nr. 10 Betriebskostenverordnung (BetrVK) umlagefähig. Umlegen darf der Vermieter diese Kosten auf die Mieter aber nur, wenn das mietvertraglich so vereinbart und keine andere Regelung im Mietvertrag oder der zum Mietvertrag gehörenden Hausordnung getroffen ist, wonach die Mieter selbst für die Grünpflege zuständig sind.